Bebauungsplanänderung

Jedes Grundstück und jedes Gebäude in den Niederlanden ist nach Nutzungsbedarf festgelegt in einem Flächennutzungsplan. Gewünschte und erlaubte Entwicklungen sind in Strukturplänen und Zukunftsvisionen festgehalten. Für Sie als Privatperson oder Unternehmer ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie bei der gewünschten Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks auf Einschränkungen stoßen. Manchmal ist eine Änderung der Verwendung notwendig. Es ist möglich, dass die beabsichtigte Verwendung („Wohnen“ anstelle von „Landwirtschaft“ oder „Gastgewerbe“ anstelle von „Einzelhandel“) ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht möglich ist. Manchmal kann dies durch eine Ausnahmeregelung geregelt werden oder es handelt sich um die Erlangung einer bestimmten Genehmigung. Gerne beraten wir Sie bei Planungsfragen in den Niederlanden.